Inflationsschutz

Inflationsschutz – Schutz vor Was?

Man wird sich wundern, dass die SGT AG mit der Empfehlung, Edelmetalle zu erwerben, den Inflationsschutz voranstellt. Zwar sind die aktuellen Teuerungsraten in Europa noch niedrig, doch Experten erwarten, dass das nicht so bleiben dürfte. Allein die im Winter traditionell anziehenden Energiepreise können einen Teuerungsschub auslösen. Das Gleiche gilt für die volatilen, aber teils sprunghaft gestiegenen Nahrungsmittelpreise. Aber vor allem die ungezügelte Gelddruckerei der Europäischen Zentralbank (EZB) kann zu ausufernden Teuerungsraten führen. Seit 2008 hat sich in der Euro-Zone die Geldmenge um 80 Prozent erhöht, die EZB-Bilanz wurde in diesem Jahr erstmals auf mehr als vier Billionen Euro aufgebläht (2007: 1,2 Billionen Euro). Besonders wenn die Konjunktur weiter rund läuft und der Fachkräftemangel zum Beispiel in Deutschland zu hohen Lohnforderungen führt, können Inflation und Gold durch die Decke gehen.


Vorsicht, Inflation! Die schleichende Enteignung der Deutschen. (DER SPIEGEL, 08.10.2012)

Enteignungsgefahr bei Staatsanleihen

Seit 1. Januar 2013 haben alle Anleihen, die von Staaten der Eurozone begeben werden, in ihren Anleihebedingungen eine CAC-Klausel (Collective Action Clause). Diese besagt, dass der Emittent der Anleihe, diese nicht unbedingt zu 100 Prozent zurückzahlen muss, wenn er dazu nicht in der Lage ist. Auf gut deutsch: Es ist eine Enteignungsklausel. Wenn der Staat die Anleihe nicht vollständig tilgen kann (will), wird kein Gericht wegen der vorhandenen CAC-Klausel eine Klage eines enttäuschten Anlegers annehmen. Aufgrund der Anleihebedingungen kann jeder Anleger wissen, dass der Staat eventuell weit weniger zurückzahlen wird. Es sei daran erinnert, dass davon auch Lebens- und Rentenversicherungen betroffen sind. Versicherungsgesellschaften kaufen mit dem Geld der Versicherten überwiegend Staatsanleihen.

Kapitalverkehrskontrollen

Kapitalverkehrskontrollen sind das übliche Mittel, um sogenannte Bank-Runs zu verhindern. Von einem Bank-Run spricht man, wenn Bank-Kunden massenweise ihre Konten leerräumen. Das Problem: Nur ein kleiner Teil der Geldmenge von vielleicht 3 Prozent, ist Bargeld, also echtes Geld. Der große Rest der Geldmenge ist Giralgeld. Das sind Forderungen an die Bank auf Herausgabe von Bargeld.

Fungibilität

Selbst wenn der Besitz von Gold in Deutschland – wie früher einmal in den USA - verboten werden würde, könnte man bei Kauf und Einlagerung über die SGT AG in ein Schweizer Zollfreilager weiterhin darüber verfügen.

Das Goldverbot von 1933 lehrt uns folgendes:
* Trotz Verbot wurden 1933 in den USA nur 30 Prozent des Goldes an staatliche Stellen abgegeben.
* Fünf Unzen Gold pro Kopf blieben erlaubt. Das waren für eine Familie mit drei Kindern immerhin noch 25 Goldunzen.
* Ebenfalls interessant: Alle Tresore und Schließfächer von Kunden wurden 1933 in den Banken versiegelt. Sie wurden anschließend unter Aufsicht eines Regierungsvertreters geöffnet. Fand dieser Goldbarren oder Münzen darin, wurden diese eingezogen. Deshalb sollte man sein Edelmetall nicht in einem Bankschließfach verwahren.

Eine Edelmetallverwahrung in den eigenen vier Wänden ist zu risikant. Weit sicherer ist die Lagerung in einem Schweizer Zollfreilager – einer Hochsicherheitstresoranlage. In der Schweiz gab es außerdem noch nie ein Goldverbot.


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